2.3. 2.3.1. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen sexuellen Handlungen zum Nachteil der damals 14-jährigen A._____ sollen sich am 20. Juli 2023 zugetragen haben. Zur Anzeige gebracht wurden die Handlungen erst am 3. Dezember 2023 durch E._____, einem Sozialarbeiter bei der Jugendarbeit U._____, welchem gegenüber sich A._____ anvertraut hatte (act. 93). Die erste Befragung von A._____ erfolgte schliesslich am 20. Dezember 2023 (act. 116 ff.). Wie sich aus der rechtspsychologischen Lehre ergibt, sind bei einer erst spät erfolgten ersten Einvernahme zahlreiche Sekundäreinflüsse in Form von Gesprächen, Beratungen und Therapien möglich.