1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 10. Januar 2025 Anklage gegen den Beschuldigten wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind. Sie beantragte die Bestrafung des Beschuldigten mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von Fr. 2'500.00. Weiter sei er für die Dauer von 8 Jahren des Landes zu verweisen, mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem. Sodann sei ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anzuordnen.