Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Schändungen, sexuellen Nötigungen und sexuellen Handlungen mit einem Kind je betreffend den Zeitraum bis Ende 2018, sowie vom Vorwurf der versuchten Nötigungen freigesprochen. Es rechtfertigt sich deshalb, ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt Fr. 16'986.00 (inklusive einer - 24 - Anklagegebühr von Fr. 3'100.00) zur Hälfte mit Fr. 8'493.00 aufzuerlegen und im Übrigen auf die Staatskasse zu nehmen.