Es ist nachgewiesen, dass es sich bei den Harddisks «3.5" WD Red» und «3.5" Toshiba NAS N300» um Datenträger mit gespiegeltem Inhalt handelt - 22 - (UA act. 270). Nachdem die verbotenen Inhalte auf diesen Gerätschaften bereits dauerhaft gelöscht worden sind, ist die Harddisk «3.5" WD Red» an den Beschuldigten herauszugeben. 4.3. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, die Beschlagnahme des Google- Kontos «aaa@aaa.com» sei aufzuheben bzw. ihm sei der Zugriff auf sein Google-Konto «aaa@aaa.com» gerichtlich wieder einzuräumen (Berufungserklärung, S. 5).