Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, er bedauere zutiefst, was er A._____ angetan habe; er habe ihre Vergangenheit und einen Teil ihrer Zukunft zerstört. Er entschuldige sich und nehme die Schuld auf sich (vorinstanzliches Protokoll, S. 3). Gemäss Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt Lenzburg vom 28. Juli 2025 leistet der Beschuldigte sodann freiwillig und auf eigenen Wunsch seit Oktober 2022 materielle Wiedergutmachung von monatlich Fr. 40.00, wobei sich nach dem Stand von Juli 2025 Fr. 1'360.00 auf dem Wiedergutmachungskonto für die Opferhilfe befunden haben und bereits überwiesen worden sind (Vollzugsbericht vom 28. Juli 2025;