__, sondern am 13. Juli 2021 auch F._____ – eine Freundin von A._____ – auf der Toilette, die im Sommer 2021 bei der Familie des Beschuldigten in den Ferien war. Der Beschuldigte hat ganz bewusst verschiedene Kameras insbesondere im Badezimmer mit direkter Ausrichtung auf die Dusche und die Toilette und damit in einem höchst intimen und sensiblen Bereich installiert und Aufnahmen gemacht. Mithin handelt es sich – auch in Relation zu den vom Tatbestand erfassten Aufnahmen – um einen sehr schwerwiegenden Eingriff in das von Art. 179quater StGB geschützte Rechtsgut.