Der Beschuldigte hat während eines Tatzeitraums von über zwei Jahren (Mai 2019 bis Juli 2021) im Schlafzimmer von A._____ als auch im Badezimmer (Dusche und Toilette) mehrere versteckte Kameras installiert, um sie heimlich zu filmen und die Aufnahmen auf seinen Geräten anzuschauen. Er filmte nicht nur A._____, sondern am 13. Juli 2021 auch F._____ – eine Freundin von A._____ – auf der Toilette, die im Sommer 2021 bei der Familie des Beschuldigten in den Ferien war.