Was die einzelnen Handlungen, deren Verwerflichkeit und Beweggründe des Beschuldigten sowie sein Mass an Entscheidungsfreiheit betrifft, kann auf die bereits erfolgte Erwägung zur den Schändungen und sexuellen Nötigungen verwiesen werden. Er hat dabei zumindest in Kauf genommen, A._____ in nicht unerheblicher Weise in ihrer psychisch-emotionalen und sexuellen Entwicklung zu gefährden.