Zwischen Januar 2019 und Juli 2021 erfolgten in vergleichbarer Art und Weise mehrere weitere Schändungs- als auch sexuelle Nötigungshandlungen an A._____, indem der Beschuldigte ihr – währenddem sie schlief – einen seiner Finger oder Gegenstände wie eine Karotte, einen Lippenstift, einen Leimstift oder Pinsel in die Vagina einführte oder indem er – währenddem sie wach war – ihre Vagina berührte bzw. massierte und teilweise seinen Finger einführte. In Bezug auf die Häufigkeit der sexuellen Übergriffe führte A._____ aus, der Beschuldigte habe manchmal eine Woche nichts gemacht, dann wieder sehr oft.