__ vorgenommen hat, wie er dies auch eingestanden hat. Seine Berufung ist in diesem Punkt gutzuheissen und er ist in Nachachtung des Grundsatzes «in dubio pro reo» von den Vorwürfen der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen Schändung und der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Kind jeweils hinsichtlich des Zeitraums vom 18. September 2010 bis 31. Dezember 2018 freizusprechen.