Der Beschuldigte habe die Waffe an ihren Kopf gehalten und ihr gesagt, wenn sie von den Übergriffen erzähle, sei die Kugel im Kopf (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Diese schwerwiegende Aggravation lässt es als wahrscheinlich erscheinen, dass es (auch) zwischen der Ersteinvernahme vom 3. August 2021 und ihrer Einvernahme vor Obergericht zu erheblichen Fremd- und Autosuggestionen gekommen sein muss.