vor Obergericht das erste Mal aus, sie habe einmal wahrgenommen, dass der Beschuldigte mit seinem Penis in sie eingedrungen sei (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Es könne sein, dass es mehrmals passiert sei, aber sie habe es nur einmal wahrgenommen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Ebenso erwähnte sie vor Obergericht erstmals, vom Beschuldigten mit einer richtigen Waffe oder einer Paintball-Pistole bedroht worden zu sein (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Der Beschuldigte habe die Waffe an ihren Kopf gehalten und ihr gesagt, wenn sie von den Übergriffen erzähle, sei die Kugel im Kopf (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7).