A._____ erklärte anlässlich ihrer Einvernahme vom 3. August 2021, dass sie am Freitag vor einer Woche (23. Juli 2021) ihrer Mutter [gemeint: Stiefmutter] von den Übergriffen erzählt habe (UA act. 640, Minute 25:48). C._____ bestätigte dies anlässlich ihrer Einvernahme vom 10. August 2021 (UA act. 707). Anlässlich der obergerichtlichen Einvernahme erklärte A._____ zudem, mehrmals mit ihrer Schwester und einmal mit einer Kollegin – nach Verfahrensbeginn – über das Vorgefallene gesprochen zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4 f. und S. 7).