Die damals 14-jährige A._____ wurde am 3. August 2021 von einer Polizistin der Kantonspolizei Aargau einvernommen, wobei die Einvernahme auf Video aufgezeichnet worden ist. Dabei erklärte A._____, der Beschuldigte habe «Zügs» gemacht, seit sie klein sei (UA act. 639, Minute 17:35). Auf die Frage nach dem Zeitpunkt führte sie aus, sie wisse nur, dass sie ganz klein gewesen sei (UA act. 641, Minute 32:20). Somit liegen für die vor 2019 und damit teilweise weit zurückreichenden -7- vorgeworfenen sexuellen Handlungen zum Nachteil von A._____ keine tatnahen Aussagen vor.