2.1.4. Am 28. Juli 2021 meldete sich C._____, die Ehefrau des Beschuldigten und Stiefmutter von A._____, telefonisch bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau. Sie gab an, ihre Stieftochter habe ihr erzählt, dass sie seit längerer Zeit von ihrem Vater, dem Beschuldigten, sowohl in Q._____ als auch an ihrem (damals) aktuellen Wohnort in R._____ sexuell missbraucht werde (UA act. 610).