Konkret soll der Beschuldigte an nicht mehr genau bestimmbaren Daten im Zeitraum von September 2010 bis Juli 2021 A._____ wiederholt am jeweiligen Wohnort in deren Schlafzimmer missbraucht haben, indem er zur schlafenden A._____ ins Schlafzimmer ging, ihr – während sie schlief – die Unterhose beiseite zog und sie mit seinen Fingern zwischen den Beinen, an den Schamlippen und an der Vagina berührte. Teilweise habe der Beschuldigte der schlafenden A._____ einen seiner Finger, teilweise aber auch Gegenstände (Haarbürste, Karotte, Lippenstift, Leimstift, Pinsel, Dildo) ein paar Zentimeter tief in die Vagina eingeführt. Auch habe der Beschuldigte die wach auf dem Bett liegende A.__