Nötigung betreffend den Zeitraum vom 23. August 2015 bis Ende 2018, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind betreffend den Zeitraum vom 18. September 2010 bis Ende 2018 sowie der mehrfachen versuchten Nötigung und damit zusammenhängend hinsichtlich der vorinstanzlichen Strafzumessung angefochten. Nicht angefochten wurden die vorinstanzlichen Schuldsprüche der mehrfachen Schändung, mehrfachen sexuellen Nötigung und mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind betreffend den angeklagten Zeitraum ab 1. Januar 2019, der mehrfachen Pornografie und der mehrfachen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, die vorinstanzlich angeordnete ambulante Massnahme,