1. Das vorinstanzliche Urteil wurde vom Beschuldigten hinsichtlich der Schuldsprüche der mehrfachen Schändung betreffend den Zeitraum vom 18. September 2010 bis zum 22. August 2015, der mehrfachen sexuellen Nötigung betreffend den Zeitraum vom 23. August 2015 bis Ende 2018, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind betreffend den Zeitraum vom 18. September 2010 bis Ende 2018 sowie der mehrfachen versuchten Nötigung und damit zusammenhängend hinsichtlich der vorinstanzlichen Strafzumessung angefochten.