Mit Berufungserklärung vom 19. August 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der Schändungen betreffend den Zeitraum vom 18. September 2010 bis zum 22. August 2015, einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigungen betreffend den Zeitraum vom 23. August 2015 bis Ende 2018, einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind betreffend den Zeitraum vom 18. September 2010 bis Ende 2018 sowie einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten Nötigungen. Er beantragte für die anerkannten Schuldsprüche eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft sowie des ausgestandenen vor-