2. 2.1. Mit Eingabe vom 22. Januar 2025 ersuchte die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau (fortan: Berufungsgegner) beim Bezirksgericht Laufenburg um Eröffnung eines Nachzahlungsverfahrens und um Anordnung der Nachzahlung in der Höhe von noch ausstehenden Kosten der amtlichen Verteidigung im Betrag von Fr. 21'271.75. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg ordnete mit Urteil vom 8. April 2025 die Nachzahlung über den Berufungsführer für die in den zwei genannten Verfahren gewährte amtliche Verteidigung im Gesamtbetrag von Fr. 21'271.75 an.