in der Strafsache gegen A._____ -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 9. Dezember 2016 wurde A._____ (fortan: Berufungsführer) verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten der amtlichen Verteidigung für das Berufungsverfahren SST.2016.362 und das erstinstanzliche Verfahren ST.2015.2 im Umfang von Fr. 21'271.75 zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.