10.4. Die Schadenersatzansprüche der Zivil- und Strafklägerin 2, D._____ GmbH, werden gestützt auf Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO auf den Zivilweg verwiesen. 10.5. Die Schadenersatzansprüche der Zivil- und Strafklägerin 3, E._____, werden gestützt auf Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO auf den Zivilweg verwiesen. 10.6. Die Genugtuungsforderung der Zivil- und Strafklägerin 4, F._____, von Fr. 1'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 19. August 2023 wird abgewiesen. 10.7. Die Schadenersatzforderung der Zivil- und Strafklägerin 5, G._____ AG, von Fr. 2'032.00 wird abgewiesen. 10.8. Die Schadenersatzforderung der Zivil- und Strafklägerin 6, Stadt Q._____, von Fr. 1'129.60 wird abgewiesen.