8. Die Verfahrenskosten bestehen aus: […] e) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 33'086.85 […] _ Total Fr. 61'873.60 Sämtliche Verfahrenskosten gehen gestützt auf Art. 419 StPO zulasten der Staatskasse. 9. Die Gerichtskasse Brugg wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten, Rechtsanwalt A._____, die richterlich auf Fr. 33'086.85 (inkl. MwSt.) festgesetzte Entschädigung auszurichten.