5. [in Rechtskraft erwachsen] Die mit Urteil des Bezirksgerichts Arbon vom 10. November 2017 angeordnete ambulante Massnahme wird gestützt auf Art. 63a Abs. 2 lit. b und Abs. 3 StGB aufgehoben. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmten Gegenstände (1 Rüstmesser "Victorinox", 1 Sackmesser, 1 Nagelschere, 1 Drogenbesteck [BM-Pfeife, Löffel, 2 Feuerzeuge, halbe Schere]) werden gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen. Sie sind zu vernichten. 7. [in Rechtskraft erwachsen] Die Anklagegebühr von Fr. 2'700.00 trägt der Staat.