Es erübrigen sich daher Ausführungen dazu. Unter dem Titel "Mandatsübernahme, Sekretariatsarbeiten, Parallelverfahren, Rechtsstudium (mit Ausnahme aussergewöhnlicher Rechtsfragen), anwaltliche Kürzestaufwendungen und soziale Betreuung" erscheinen somit die vorinstanzlichen Kürzungen im Umfang von 180 Minuten (80 + 105 Minuten) als gerechtfertigt.