Ebenso wenig sind die Positionen betreffend den 6. September 2023 und 4. Oktober 2023 (jeweils 5 Minuten) zu kürzen, ist doch die Notwendigkeit einer kurzen anwaltlichen Prüfung von staatsanwaltschaftlichen Schreiben hinsichtlich einer Gutachtensergänzung bzw. Editionsverfügung plausibel. Gleiches gilt für die Übernahmeverfügung (Aufwand vom 23. November 2023, 5 Minuten).