Das Organisieren von Terminen, auch wenn diese kurzfristig organisiert werden müssen, kann durch Kanzleipersonal vorgenommen werden. Das gilt auch für Termine mit dem Gefängnis für Besuche der Beschuldigten. Entsprechend sind die vorinstanzlichen Kürzungen am 2. und 3. Oktober 2023 sowie am 20. November 2023, je um 5 Minuten, rechtens (entgegen Berufung S. 12 Rz. 32, S. 13 Rz. 35).