Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass der Berufungsführer die Verteidigungsstrategie mit seiner Klientin nach dem Aktenstudium am 24. Juli 2024 (75 + 150 Minuten; vgl. auch Aufwand für Besprechung der Anklage/Vorverhandlung vom 5. April 2024 von 115 Minuten) bei den Besprechungen mit seiner Klientin vom 10. Juli 2024 (70 Minuten; Vermerk "Vorb. HV mit KI [...]") und vom 24. Juli 2024 (110 Minuten, Vermerk "[…] Vorb. HV […]") schon festlegen konnte. Daher erscheint der von der Vorinstanz berücksichtigte Aufwand für das effektive Erstellen des 12-seitigen Plädoyers, das eher viele recht allgemein gehaltene Ausführungen enthält (vgl. GA act. 221 ff.), angemessen.