Aufgrund der Wünsche seiner Mandantin auf Weiterführung der ambulanten Therapie habe eine Verteidigungsstrategie überlegt und festgelegt werden müssen. Insgesamt habe die Vorbereitung der Hauptverhandlung und das Plädoyer somit etwa 50 % der bis zum 4. August 2025 angegebenen Zeit von 14.5 Stunden eingenommen und das Erstellen des Plädoyers ebenfalls ca. 50 %. Der notierte Zeitaufwand sei absolut erforderlich und nicht in einem Arbeitstag zu schaffen gewesen (Berufung S. 10 f. Rz. 27 ff.).