Mit der Vorinstanz ist auch der geltend gemachte Aufwand für das Aktenstudium des psychiatrischen Gutachtens vom 1. November 2023 (UA act. 1212 ff.) von 375 Minuten (6:15 Stunden) als hoch einzustufen. Für dieses Gutachten, das rund 90 Seiten und verschiedene Beilagen umfasst, erscheint ein Aufwand von etwas mehr als 3 Stunden hinreichend. Es ist nämlich auch zu berücksichtigen, dass gewisse Teile des Gutachtens (bspw. zum Gutachtensauftrag, Aktenzusammenzug, Inhaltsverzeichnis S. 1-33, 90 f.) mit relativ hohem Lesetempo zur Kenntnis genommen werden können. Die vorinstanzlichen Kürzungen erweisen sich somit als gerechtfertigt.