Dieses sei im Verfahren zentral gewesen für die Schuldfähigkeit hinsichtlich der einzelnen Straftaten zu den verschiedenen Tatzeitpunkten. Das Beweisergebnis (gemäss Gutachten) habe daher mit den anderen Beweisen verglichen werden müssen. Auch dies habe er nicht auf ein Mal studiert, sondern an mehreren Tagen (Berufung S. 9 f.).