staatsanwaltschaft Zürich für Amtliche Mandate S. 65; www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/sicherheit-justiz/jugendstrafrecht/jsp-doks/leitfaden_amtliche_mandate.pdf). Dem Berufungsführer wäre es daher ohne Weiteres zumutbar gewesen, sich mit den Gepflogenheiten im Kanton Aargau anhand der zugänglichen kantonalen Entscheiddatenbank vertraut zu machen oder nachzufragen. 3.3. Weiter ist die Höhe des entschädigungspflichtigen Aufwands betreffend das Aktenstudium strittig.