Sämtliche Verfahrenskosten gehen gestützt auf Art. 419 StPO zulasten der Staatskasse. 9. Die Gerichtskasse Brugg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten, Herrn Rechtsanwalt A._____, die richterlich auf Fr. 29'114.00 (inkl. MwSt. von Fr. 1'918.65) festgesetzte Entschädigung auszurichten. Auf eine Rückforderung der dem amtlichen Verteidiger ausgerichteten Entschädigung wird verzichtet. 10. 10.1. Es wird davon Vormerk genommen, dass die Strafklägerin 3 mit Eingabe vom 22. April 2024 darauf verzichtet hat, Zivilansprüche gegen die Beschuldigte geltend zu machen.