8. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gebühr von Fr. 8'000.00 b) den Kosten für das Gutachten von Fr. 11'776.00 c) den Kosten für die Sachverständige von Fr. 985.00 d) den Kosten für das Ergänzungsgutachten von Fr. 2'760.00 e) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 29'114.00 f) den Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung der Zivil- und Strafklägerin 4 von Fr. 5'197.05 f) der Zeugenentschädigung Fr. 68.70 Total Fr. 57'900.75