172ter Abs. 1 StGB; (Anklageziffern 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4) - mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB; (Anklageziffern 8.1, 8.2 und 8.3) - mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) gemäss Art. 57 Abs. 4 lit. h PBG. (Anklageziffern 9.1 und 9.2) 3. Gestützt auf Art. 59 Abs. 1 StGB wird für die Beschuldigte einstweilen für 39 Monate eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen angeordnet.