1. Mit Urteil vom […], welches A._____ (amtlicher Verteidiger) in begründeter Form am 8. April 2024 zugestellt wurde, erkannte das Bezirksgericht Brugg: 1. Die Beschuldigte wird vom Vorwurf der Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 3.4) freigesprochen.