4.3. Die Beschuldigte wird in solidarischer Haftbarkeit mit dem Mitbeschuldigten C._____ verpflichtet, dem Privatkläger A._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 7'994.30 auszurichten. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)