2.6. Die Beschuldigte wiederholte mit vorgängiger Berufungsbegründung bzw. auch an der Berufungsverhandlung ihre anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gestellten Beweisanträge. Vor Erstinstanz beantragte sie die Befragung von Frau E._____, Herrn D._____ und Herrn F._____ zu den von ihr geschilderten Vorfällen. Bezüglich Strafantrag des Mitbeschuldigten gegen den Privatkläger solle Herr G._____ von der Kantonspolizei befragt werden (GA act. 50 f.).