2.3.3. Der Lebenspartner (pensionierter Chef-Korrektor [UA act. 3]) der Beschuldigten gab bei der Befragung durch die Vorinstanz zu Protokoll, dass er seine Worte bewusst gewählt habe, es für ihn wahr sei, was in der Replik stehe und einfach gesagt werden musste, "auf welchem Boden sich das Ganze abspiele" (GA act. 48). Vor Obergericht wiederholte er, dass er die beiden Begriffe "Provokateur" und "Flunkerer" für sehr überlegt und korrekt ausgewählt befände. Es sei einmal der Punkt gekommen, an welchem die Sachen hätten benannt werden müssen. Er habe einfach melden wollen, dass aus dem Baurechtlichen gewisse Sachen bzw. Probleme entstanden seien (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 f.).