Sie enthält zu Beginn die Bezeichnung der Parteien, des Gegenstands des Verfahrens sowie die Rechtsbegehren. In der Folge äussern sich die Beschuldigten zur Bausache und nehmen insbesondere konkreten Bezug auf die Beschwerdeantwort der Vorinstanz sowie derjenigen der Beschwerdegegner, wobei jeweils auf einzelne Ziffern eingegangen wird. Am Ende der Rechtsschrift wird alsdann Folgendes ausgeführt: