An der Berufungsverhandlung liess die Beschuldigte ergänzend ausführen, dass auch die Historie der Geschehnisse zu berücksichtigen sei. Der Privatkläger habe sich in seiner baurechtlichen Beschwerdeantwort vom 14. Dezember 2023 dahingehend geäussert, dass es ihnen als Beschwerdegegner von Anfang an wichtig gewesen sei, die direkten Nachbarn über das Bauprojekt zu informieren und die Nachbarn deshalb kontaktiert worden seien. Insgesamt hätten vier Gespräche im Total von über 10 Stunden stattgefunden und die Beschwerdegegner seien beim letzten Gespräch von einem Architekten begleitet worden. Die Beschwerdeführer seien danach mit dem Bauprojekt einverstanden gewesen.