3.7. Mit Eingabe vom 12. August 2025 erstattete der Privatkläger seine Berufungsantwort, womit er die Abweisung der Berufung unter Kostenfolgen beantragte. 3.8. Die Berufungsverhandlung mit Befragung der Beschuldigten sowie des Mitbeschuldigten C._____ (separates Verfahren SST.2025.102) fand am 21. Oktober 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: