5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr 2'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 600.00 c) andere Auslagen Fr. 60.00 Total Fr. 3'160.00 Der Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c) im Gesamtbetrag von Fr. 3'160.00 auferlegt. 6. Die Beschuldigte trägt ihre Parteikosten selbst.