Beschuldigte B._____, geboren am tt.mm.1965, von Rothrist, […] verteidigt durch Rechtsanwalt Kenad Melunovic, […] Gegenstand Üble Nachrede -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte die Beschuldigte mit Strafbefehl vom 16. September 2024 wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 150.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 2 Tage Freiheitsstrafe. Der Beschuldigten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt: