2.6. Der Beschuldigte wiederholte mit vorgängiger Berufungsbegründung bzw. auch an der Berufungsverhandlung seine anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gestellten Beweisanträge. Vor Erstinstanz beantragte er die Befragung von Frau E._____, Herrn D._____ und Herrn F._____ zu den von ihm geschilderten Vorfällen. Bezüglich des Strafantrags des Beschuldigten gegen den Privatkläger solle Herr G._____ von der Kantonspolizei befragt werden (GA act. 50 f.).