Auch an der Berufungsverhandlung sagte er, dass er "eher nicht" glaube, dass diese Ausführungen einen Einfluss auf den Bauprozess gehabt hätten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Die Aussagen erfolgten damit bewusst als negative Beschreibung der Person des Privatklägers und damit vorwiegend, um diesen zu diffamieren bzw. ihn unter der Kenntnisnahme von Dritten in seiner Ehre zu verletzen. Dies gilt umso mehr, als dass der Beschuldigte mit Schreiben vom 31. Oktober 2022 (UA act.