Eine Baubewilligung stellt eine Polizeibewilligung dar und wird erteilt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Behauptete persönliche Eigenschaften eines Gesuchstellers sind in diesen Verfahren von vorneherein nicht sachbezogen und daher für die prozessuale Darlegungs- und Begründungspflichten entgegen der Ansicht des Beschuldigten nicht relevant.