Es sei einmal der Punkt gekommen, an welchem die Sachen hätten benannt werden müssen. Er habe einfach melden wollen, dass aus dem Baurechtlichen gewisse Sachen bzw. Probleme entstanden seien (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 f.). Der Beschuldigte (als pensionierter Chef-Korrektor, UA act. 3) hat die Replik somit - 13 -