3.7. Mit Eingabe vom 12. August 2025 erstattete der Privatkläger seine Berufungsantwort, womit er die Abweisung der Berufung unter Kostenfolgen beantragte. -5- 3.8. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten sowie der Mitbeschuldigten C._____ (separates Verfahren SST.2025.103) fand am 21. Oktober 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: