6. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst. 2.2. Gegen das dem Beschuldigten mündlich eröffnete Urteil meldete dieser gleichentags (Postaufgabe) Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 3. April 2025 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 22. April 2025 (Postaufgabe) beantragte der Beschuldigte, dass das vorinstanzliche Urteil aufzuheben und er von Schuld und Strafe freizusprechen sei; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.2. Mit Verfügung vom 28. April 2025 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung des mündlichen Berufungsverfahrens an.